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Pflicht seit 28. Juni 2025

Barrierefreiheit: Seit Juni 2025 Pflicht, jetzt wird kontrolliert

Recht & Pflichten·3 Min. Lesezeit·Stand: 04.08.2026
Das Wichtigste in Kürze
  • Online-Shops und viele Dienstleistungs-Websites müssen seit dem 28. Juni 2025 barrierefrei sein (BFSG).
  • Technischer Maßstab ist im Kern WCAG 2.1, Stufe AA: Kontraste, Tastaturbedienung, Alt-Texte, saubere Formulare.
  • Kleinstunternehmen unter 10 Mitarbeitenden und 2 Millionen Euro Umsatz sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Gute Praxis ist es trotzdem.

Betrifft dich, wenn Verbraucher auf deiner Website etwas kaufen, buchen oder Verträge abschließen können.

01Wen das Gesetz trifft

Das BFSG setzt den European Accessibility Act in deutsches Recht um. Es zielt auf Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher, im Web vor allem auf den elektronischen Geschäftsverkehr. Reines B2B ist ausgenommen, ebenso Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen.

Die Abgrenzung ist in der Praxis oft unscharf. Meine Empfehlung: im Zweifel umsetzen. Barrierefreie Seiten sind auch für SEO und Conversion besser, der Aufwand zahlt sich doppelt aus.

02Der Selbsttest in 10 Punkten

  • Kontraste: Text hebt sich klar vom Hintergrund ab, Verhältnis mindestens 4,5 zu 1.
  • Tastatur: alles ist ohne Maus erreichbar und bedienbar.
  • Fokus: man sieht jederzeit, welches Element gerade aktiv ist.
  • Alt-Texte: Bilder mit Funktion oder Inhalt haben eine Textalternative.
  • Formulare: jedes Feld hat ein Label, Fehler werden im Text erklärt.
  • Zoom: bei 200 Prozent bleibt alles lesbar und nutzbar.
  • Struktur: Überschriften sind echte Überschriften, nicht nur fetter Text.
  • Videos: Untertitel sind vorhanden.
  • Bewegung: Animationen lassen sich reduzieren oder pausieren.
  • Erklärung: eine Barrierefreiheitserklärung ist verlinkt.

03Was bei Verstößen droht

Die Marktüberwachung kann Nachbesserung verlangen und im Ernstfall den Dienst untersagen, dazu kommen Bußgelder. Praktisch relevanter sind Abmahnungen von Mitbewerbern und Verbänden, und die ersten Wellen laufen seit die Übergangszeit vorbei ist.

Barrierefreiheit ist kein Projekt, das einmal fertig ist. Jedes neue Feature, jedes Banner und jedes Formular muss mitgedacht werden.

Was du jetzt tun kannst
  • Den Selbsttest oben durchgehen und Lücken notieren.
  • Automatisiert prüfen, etwa mit Lighthouse oder WAVE, aber nicht blind vertrauen: Tools finden nur einen Teil.
  • Mit Tastatur und Screenreader einmal selbst durch den eigenen Checkout gehen.
  • Eine Barrierefreiheitserklärung erstellen und im Footer verlinken.
  • Bei Neuentwicklungen Barrierefreiheit in die Anforderungen schreiben. Nachrüsten ist teurer.
Quellen

Sorgfältig recherchiert und aktuell gehalten, aber keine Rechtsberatung. Für verbindliche Fragen sprich mit einer Kanzlei.

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