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gilt ab 12. August 2026

Die neue EU-Verpackungsverordnung: Das gilt ab dem 12. August 2026

Recht & Pflichten·3 Min. Lesezeit·Stand: 04.08.2026
Das Wichtigste in Kürze
  • Die Verpackungsverordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt ab dem 12. August 2026 direkt in allen EU-Ländern, ohne nationales Umsetzungsgesetz.
  • Wer Verpackungen in andere EU-Länder liefert, braucht dort eine Registrierung und in der Regel einen Bevollmächtigten vor Ort.
  • Viele Detailpflichten kommen gestaffelt bis 2030, aber die Vorbereitung gehört in dieses Jahr: Verpackungsinventur und Registrierungen.

Betrifft dich, wenn du physische Produkte verkaufst und verpackst, besonders wenn du in mehrere EU-Länder versendest.

01Worum es geht

Die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) löst die Verpackungsrichtlinie von 1994 ab. Ziel: weniger Verpackungsmüll, mehr Rezyklat und einheitliche Regeln im Binnenmarkt. Weil sie eine Verordnung ist und keine Richtlinie, gilt sie in jedem Lieferland direkt, ohne dass ein nationales Gesetz dazwischen liegt.

Für dich als Händler heißt das: Die Frage ist nicht mehr nur, was in Deutschland gilt, sondern was in jedem Land gilt, in das dein Paket geht.

02Was ab dem 12. August 2026 gilt

  • Die Grundpflichten der Verordnung greifen EU-weit, die erweiterte Herstellerverantwortung wird harmonisiert.
  • Du brauchst eine Registrierung in jedem Land, in das du Verpackungen lieferst.
  • Ohne Sitz im Lieferland brauchst du dort in der Regel einen schriftlich bevollmächtigten Vertreter.
  • Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt gilt eine Beschränkung für PFAS, die sogenannten ewigen Chemikalien.

03Was gestaffelt bis 2030 kommt

  • Recyclingfähigkeit wird Pflichtkriterium: Verpackungen mit schlechter Bewertung dürfen dann nicht mehr in Verkehr.
  • Mindestanteile an Rezyklat für Kunststoffverpackungen.
  • Maximal 50 Prozent Leerraum in Versandverpackungen.
  • Einheitliche Kennzeichnung zur Mülltrennung.
  • Verbote für bestimmte Einwegformate.

04Der häufigste Denkfehler

In Deutschland bei LUCID registriert heißt nicht EU-weit erledigt. Die deutsche Registrierung deckt nur Deutschland ab. Jedes Lieferland ist ein eigener Fall mit eigener Behörde, eigenen Schwellenwerten und eigenen Meldezyklen.

Die Details unterscheiden sich je Land weiterhin. Prüfe jedes Lieferland einzeln, bevor du dort weiter versendest.

Was du jetzt tun kannst
  • Verpackungsinventur machen: welche Materialien, welche Mengen, welche Länder.
  • Registrierungen je Lieferland prüfen und fehlende nachholen, inklusive Bevollmächtigtem.
  • Bei Lebensmittelverpackungen mit dem Lieferanten klären, ob PFAS enthalten sind.
  • Leerraum in Versandkartons jetzt schon reduzieren, das spart ohnehin Porto.
  • Beim Verpackungseinkauf auf Recyclingfähigkeit achten, die Anforderungen steigen bis 2030.
Quellen

Sorgfältig recherchiert und aktuell gehalten, aber keine Rechtsberatung. Für verbindliche Fragen sprich mit einer Kanzlei.

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