- Die EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 verbietet ab dem 27. September 2026 pauschale Umweltaussagen ohne Nachweis, darunter Begriffe wie umweltfreundlich, klimafreundlich oder nachhaltig.
- Werbung mit klimaneutral ist tabu, wenn die Aussage nur auf CO2-Kompensation beruht, und Nachhaltigkeitssiegel brauchen ein Zertifizierungssystem oder eine staatliche Stelle dahinter.
- Deutschland hat die Richtlinie im Dezember 2025 über das UWG umgesetzt, Verstöße sind damit ab dem Stichtag direkt abmahnbar.
Betrifft dich, wenn du in Shop, Werbung oder auf Produktseiten mit Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussagen arbeitest.
01Worum es geht
Die EmpCo-Richtlinie (Empowering Consumers for the Green Transition) verschärft das EU-Lauterkeitsrecht gezielt bei Umweltwerbung. Deutschland hat sie im Dezember 2025 über eine Änderung des UWG umgesetzt, angewendet werden die neuen Regeln ab dem 27. September 2026. Ab dann stehen pauschale grüne Versprechen ohne Beleg auf der schwarzen Liste der stets unzulässigen Geschäftspraktiken, sie sind also ohne Einzelfallabwägung angreifbar.
Der Hintergrund: Eine Untersuchung der EU-Kommission stufte mehr als die Hälfte der geprüften Umweltaussagen als vage oder unbelegt ein. Genau dagegen richtet sich das Gesetz.
02Diese Aussagen sind ab September verboten
- Pauschale Begriffe wie umweltfreundlich, öko, grün, naturfreundlich, energieeffizient oder biologisch abbaubar, wenn keine anerkannte hervorragende Umweltleistung nachweisbar ist.
- Klimaneutral, klimapositiv oder CO2-neutral, wenn die Aussage auf der Kompensation von Treibhausgasen beruht, also auf gekauften Zertifikaten statt echter Reduktion.
- Nachhaltigkeitssiegel, die weder auf einem Zertifizierungssystem beruhen noch von staatlichen Stellen festgelegt sind. Selbst gestaltete grüne Badges fallen genau darunter.
- Werbung mit einer Haltbarkeit, die das Produkt nicht nachweislich hat, und Aussagen, die gesetzlich vorgeschriebene Eigenschaften als Besonderheit verkaufen.
- Umweltaussagen über das ganze Produkt, die in Wahrheit nur einen Teilaspekt betreffen.
03Und die Green-Claims-Richtlinie?
Neben EmpCo war eine zweite Richtlinie geplant, die Green-Claims-Richtlinie mit detaillierten Prüf- und Nachweispflichten, bevor eine Umweltaussage überhaupt veröffentlicht werden darf. Dieses Vorhaben ist 2025 politisch ins Stocken geraten, die EU-Kommission stellte sogar einen Rückzug in den Raum. Stand August 2026 ist offen, ob und in welcher Form sie noch kommt. Für deine Pflichten ändert das nichts, die EmpCo-Verbote gelten unabhängig davon.
04So bleibt Umweltwerbung erlaubt
Verboten ist nicht die Umweltaussage an sich, sondern die pauschale ohne Beleg. Die Faustregel: konkret, messbar, belegt. Aus umweltfreundlicher Verpackung wird Versandkarton aus 95 Prozent Recyclingpapier. Aus klimafreundlich produziert wird gefertigt mit Strom aus eigener Photovoltaik. Solche Aussagen sind präziser, glaubwürdiger und rechtlich auf der sicheren Seite.
Für Siegel gilt: Nutze etablierte, zertifizierte Programme wie den Blauen Engel oder das EU Ecolabel statt eigener Kreationen, und mache die Kriterien auffindbar.
05Wo sich die Aussagen verstecken
Die kritischen Formulierungen stehen selten nur auf der Startseite. Typische Fundorte:
- Produkttitel, Kategorietexte und Produktbeschreibungen.
- Meta-Titles und Meta-Descriptions, die oft seit Jahren niemand angefasst hat.
- Shop-Filter und Badges wie nachhaltig oder öko.
- Newsletter-Vorlagen, Social-Media-Profile und laufende Anzeigen.
- Verpackung, Beilagen und die Versandoptionen im Checkout.
Umweltwerbung ist ein Lieblingsthema von Abmahnverbänden, und ab dem Stichtag ist die Rechtslage eindeutig. Eine Textrunde vor dem 27. September ist deutlich billiger als die erste Abmahnung.
- Alle Texte mit Umweltbezug sammeln: Shop, Produktseiten, Werbung, Newsletter, Social Media, Verpackung.
- Jede pauschale Aussage ersetzen oder konkretisieren: messbare Eigenschaft statt grünem Gefühl.
- Klimaneutral-Claims streichen, wenn sie auf Kompensation beruhen, auch im Checkout und bei Versandoptionen.
- Eigene Siegel und Badges prüfen: ohne Zertifizierungssystem dahinter müssen sie weg.
- Belege für verbleibende Aussagen dokumentieren, damit du im Streitfall liefern kannst.
- Richtlinie (EU) 2024/825 (EmpCo) im EU-Amtsblatt ↗
- Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) im Volltext ↗
- EU-Kommission: Green claims ↗
Sorgfältig recherchiert und aktuell gehalten, aber keine Rechtsberatung. Für verbindliche Fragen sprich mit einer Kanzlei.
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