- Die neue Produkthaftungsrichtlinie (EU) 2024/2853 muss bis zum 9. Dezember 2026 in deutsches Recht umgesetzt sein und gilt für Produkte, die ab diesem Tag in Verkehr kommen.
- Software, Apps und KI-Systeme zählen erstmals als Produkt, und auch fehlende Sicherheitsupdates können eine Haftung auslösen.
- Geschädigte profitieren von Beweiserleichterungen, und in der Lieferkette haften neben Herstellern auch Importeure und unter Umständen Fulfillment-Dienstleister.
Betrifft dich, wenn du Software, Apps oder smarte Produkte anbietest oder als Händler Ware aus Nicht-EU-Ländern importierst.
01Warum das Haftungsrecht neu geschrieben wurde
Das bisherige Produkthaftungsrecht stammt aus einer Zeit ohne Apps, Cloud und KI: die EU-Richtlinie von 1985, das deutsche Produkthaftungsgesetz von 1990. Die neue Richtlinie (EU) 2024/2853 holt das nach. Sie ist seit Dezember 2024 in Kraft, die Mitgliedstaaten müssen sie bis zum 9. Dezember 2026 in nationales Recht umsetzen, und sie gilt für Produkte, die ab diesem Tag in Verkehr kommen.
In Deutschland läuft das Gesetzgebungsverfahren: Der Entwurf für ein modernisiertes Produkthaftungsgesetz kam im März 2026 in den Bundestag und liegt Stand August 2026 im Rechtsausschuss.
02Software ist jetzt ein Produkt
Erstmals zählen Software, Apps, KI-Systeme und digitale Konstruktionsdateien ausdrücklich als Produkt. Für Schäden durch Fehler gilt eine verschuldensunabhängige Haftung, niemand muss also ein Verschulden nachweisen. Ersatzfähig sind neben Personen- und Sachschäden künftig auch die Vernichtung oder Verfälschung privat genutzter Daten. Freie Open-Source-Software außerhalb einer Geschäftstätigkeit bleibt ausgenommen.
03Fehlende Updates werden zum Haftungsfall
Bisher zählte der Zustand beim Verkauf. Künftig gilt: Solange der Hersteller die Software eines Produkts kontrolliert, etwa über Updates oder eine Cloud-Anbindung, verantwortet er auch Fehler, die später entstehen. Ein Produkt kann allein dadurch fehlerhaft werden, dass ein nötiges Sicherheitsupdate ausbleibt. Und wer ein fremdes Produkt wesentlich verändert, übernimmt die Haftung wie ein Hersteller.
04Wer in der Lieferkette haftet
- Zuerst der Hersteller, bei Komponentenfehlern auch der Hersteller der Komponente.
- Sitzt der Hersteller außerhalb der EU: der Importeur oder der Bevollmächtigte in der EU.
- Gibt es beide nicht: der Fulfillment-Dienstleister, der die Ware lagert und versendet.
- Benennt ein Händler oder eine Plattform auf Anfrage nicht binnen eines Monats, wer in der Kette davor steht, haftet sie selbst.
Für Onlinehändler ist das der wichtigste Punkt: Wer Ware direkt aus Nicht-EU-Ländern einkauft und hier verkauft, ist Importeur und steht damit selbst in der Haftung, mit dem eigenen Firmenvermögen.
05Beweiserleichterungen für Geschädigte
- Gerichte können anordnen, dass der Hersteller technische Unterlagen offenlegt.
- Verweigert er die Offenlegung, wird der Produktfehler vermutet.
- Bei technisch komplexen Produkten, KI ist das Paradebeispiel, greifen die Vermutungen für Fehler und Ursache leichter.
- Die alte Selbstbeteiligung von 500 Euro bei Sachschäden entfällt.
Die neuen Regeln gelten nur für Produkte, die ab dem 9. Dezember 2026 in Verkehr kommen. Dokumentiere sauber, wann ein Produkt auf den Markt kam, das entscheidet über altes oder neues Recht.
- Produktportfolio sortieren: was ist Software, was ist smart, was rein physisch, und wo bist du Importeur.
- Bei Importware klären, wer in der EU als Hersteller, Importeur oder Bevollmächtigter gilt: diese Rolle trägt die Haftung.
- Update-Prozesse für Software und smarte Produkte festlegen und dokumentieren, inklusive Sicherheits-Patches.
- Technische Dokumentation so führen, dass du sie im Streitfall vorlegen kannst, Lücken gehen künftig zu deinen Lasten.
- Verträge mit Lieferanten und Fulfillment-Partnern auf Haftungs- und Freistellungsklauseln prüfen lassen.
- Richtlinie (EU) 2024/2853 (Produkthaftung) im EU-Amtsblatt ↗
- BMJV: Gesetz zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts ↗
- Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) im Volltext ↗
Sorgfältig recherchiert und aktuell gehalten, aber keine Rechtsberatung. Für verbindliche Fragen sprich mit einer Kanzlei.
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