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gilt seit 13. Dezember 2024

Produktsicherheit (GPSR): Was viele Händler immer noch falsch machen

Recht & Pflichten·3 Min. Lesezeit·Stand: 04.08.2026
Das Wichtigste in Kürze
  • Die GPSR gilt seit dem 13. Dezember 2024 für fast alle Non-Food-Verbraucherprodukte, auch für Bestandsware.
  • Jedes Produkt braucht eine verantwortliche Person mit Anschrift in der EU, und die gehört sichtbar ins Listing.
  • Hersteller, EU-Ansprechpartner, Warnhinweise in Landessprache: das sind die drei häufigsten Abmahnpunkte.

Betrifft dich, wenn du physische Produkte an Verbraucher verkaufst, egal ob im eigenen Shop oder auf Marktplätzen.

01Was die GPSR regelt

Die General Product Safety Regulation ersetzt die alte Produktsicherheitsrichtlinie von 2001. Sie gilt für Verbraucherprodukte, die keine eigenen Spezialregeln haben, und ausdrücklich auch für importierte und gebrauchte Ware. Einen Bestandsschutz für alte Listings gibt es nicht.

02Die Pflichtangaben im Listing

  • Name und Kontaktdaten des Herstellers.
  • Sitzt der Hersteller außerhalb der EU: die verantwortliche Person in der EU mit Anschrift.
  • Produktidentifikation wie Typ, Modell oder Seriennummer, soweit vorhanden.
  • Warnhinweise und Sicherheitsinformationen in der Sprache des Ziellandes.
  • Aussagekräftige Produktabbildungen.

03Die häufigsten Fehler

  • Die Angaben stehen auf der Verpackung, aber nicht im Online-Listing.
  • Importware ohne benannte verantwortliche Person in der EU.
  • Warnhinweise nur auf Englisch.
  • Alte Listings wurden nie nachgezogen.
  • Marktplatz-Angebote vergessen, obwohl dort dieselben Pflichten gelten.

04Wenn etwas passiert

Sicherheitsvorfälle meldest du über das Safety Business Gateway der EU. Rückrufe müssen betroffene Kunden direkt erreichen. Auch deshalb lohnt es sich, Bestell- und Kontaktdaten sauber zu pflegen.

Was du jetzt tun kannst
  • Alle Listings auf Herstellerangaben und EU-Ansprechpartner durchsehen, auch die alten.
  • Warnhinweise je Zielland in der richtigen Sprache hinterlegen.
  • Bei Importware klären, wer die verantwortliche Person in der EU ist.
  • Einen Prozess für Sicherheitsvorfälle und Rückrufe definieren, bevor er gebraucht wird.
Quellen

Sorgfältig recherchiert und aktuell gehalten, aber keine Rechtsberatung. Für verbindliche Fragen sprich mit einer Kanzlei.

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